„Entstauungsphase 2.0“

(Diese Bezeichnung ist ein Eigengewächs cum grano salis des Lymphologischen Informationsdienstes. Darum die Anführungszeichen.)

Eine flachgestrickte Kompressionsversorgung ist erst dann zu verordnen, wenn die Umfänge der ödematösen Extremität auf das bestmögliche Minimum reduziert wurden. Bei einem unentstauten Lymphödem würde die Kompression anfangs die Umfänge etwas reduzieren. Doch dann könnte sie keinen Druck mehr ausüben und das Lymphödem würde in einem nur gering entstauten Zustand verharren. Die Behandlung wäre damit gescheitert.

Darum gliedert sich die Komplexe Physikalische Entstauungstherapie (KPE), Goldstandard in der Behandlung von chronischen Lymphödemen, in eine initiale Entstauungsphase (KPE-Phase I) und eine daran anschließende Erhaltungs- und Optimierungsphase (KPE-Phase II).

In der Entstauungsphase werden zur Kompressionstherapie spezielle mehrlagige, komprimierende Wechselverbände eingesetzt. Diese passen sich bei jedem Anlegen den aktuellen Ausmaßen der Extremität an. Nach erfolgter Reduktion der Umfänge müssen sie erneut angelegt werden, um ihre Wirkung zu entfalten.

Die physikalischen Komponenten der KPE sind

  • Manuelle Lymphdrainage (MLD),
  • Kompressionstherapie und
  • Bewegung.

Als operative Komponente kommt die Mitwirkung des Patienten am therapeutischen Geschehen hinzu. (Die Hautpflege dient hauptsächlich zur Infektionsprophylaxe.)

Die MLD bereitet durch das Aktivieren von lympho-lymphatischen Anastomosen und der Lymphangiomotorik den Lymphabfluss vor. Doch die eigentliche Entstauungsarbeit kann nur von der Kombination aus Kompression und Bewegung geleistet werden. Diese beiden Komponenten gehören obligat zusammen. Denn der therapeutisch wirksame Arbeitsdruck entsteht nur durch die Muskelkontraktion gegen das Widerlager der Kompression, die quasi als Faszie fungiert.

Während der Entstauungsphase werden MLD, Kompressionstherapie und Bewegungsübungen hoch dosiert angewandt. Der intensive Behandlungsaufwand lässt sich idealerweise stationär in einer der 9 lymphologischen Rehakliniken in Deutschland realisieren. Stationäre Reha-Maßnahmen für gesetzlich Versicherte sind per „Muster 16“ bei deren Krankenkasse bzw. der Rentenversicherung zu beantragen, werden aber häufig abgelehnt. Und viele Patienten können aus persönlichen / familiären Gründen nicht für einige Wochen von zuhause fernbleiben. Alternativ kann die KPE-Phase I auch in einer Lymphologisch-physiotherapeutischen Schwerpunktpraxis ambulant durchgeführt werden, wovon es in ganz Deutschland gerade einmal 17 gibt. Da diesen 26 Einrichtungen Hunderttausende zu versorgende Patienten gegenüberstehen, muss man die Versorgungsituation von Lymphödempatienten als hochgradig defizitär bezeichnen.




MAK eröffnen neue Perspektive

Die bestehenden Defizite können in vielen Fällen durch den Einsatz von Medizinischen adaptiven Kompressionssystemen (MAK) behoben werden. Dabei handelt es sich um unelastische, segmentierte Kompressionshilfsmittel mit Klettverschlüssen zur stufenlos einstellbaren, reproduzierbaren Druckapplikation an Extremitäten. Sie zeichnen sich aus durch

  • hohen Arbeitsdruck (ausgeprägte Druckspitzen bei Muskelkontraktion),
  • niedrigen bis moderaten Ruhedruck und
  • Nachjustierbarkeit bei Volumenreduktion durch Patienten selbst oder Angehörige.

Aus folgenden Gründen eröffnen MAK eine neue Perspektive in der medizinischen Versorgung von Lymphödempatienten:

  • Sie entsprechen funktionell einer korrekt angelegten mehrlagigen Kurzzugbandagierung.
  • Sie können von den Patienten selbst bzw. von deren Angehörigen bei veränderten Extremitätenumfängen nachjustiert werden, um die therapeutisch notwendige Kompressionskraft wiederherzustellen.
  • Sie können – wegen ihres geringen Ruhedrucks – auch nachts getragen werden.
  • Die Patienten können ein Gefühl von Selbstwirksamkeit entwickeln und somit eine gute Adhärenz aufbauen.
  • Die Patienten können mit der Zeit die möglichen Ursachen von Veränderungen ihres Ödemzustandes erkennen und sich somit präventiv verhalten.

Die beiden letzten Punkte sind von größter Wichtigkeit, da jede Therapie ohne adäquate Adhärenz der Patienten zum Scheitern verurteilt ist. 

Typische klinische Indikationen für MAK sind:

  • Lymphödem Stadium I–III (primär / sekundär), v.a. in der Entstauungsphase
  • Lipo-Lymphödem mit relevanter Ödemkomponente
  • CVI / postthrombotisches Syndrom mit hohem Kompressionsbedarf
  • Ulcus cruris venosum (auch bei wechselndem Umfang)
  • Situationen mit Volumenschwankungen oder eingeschränkter Fähigkeit zur Selbstbandagierung

Ein Kriterium dafür, wie lange eine KPE-Phase I im ambulanten Setting dauert, ist die Anzahl von MLD-Anwendungen, die der Patient pro Woche erhalten kann*. Die Dauer ist hier sicher länger als die einer KPE-Phase I in einer Rehaklinik. Doch dank ihrer grün hervorgehobenen spezifischen Vorzüge können MAK die medizinische Versorgung von Lymphödemen etc. langfristig – etwa bei akuten Umfangsveränderungen in der Erhaltungs- und Optimierungsphase (KPE-Phase II) – erheblich verbessern. MAK können bei Bedarf auch über die getragene Kompressionsbestrumpfung angelegt werden.

* Abweichend von der im Heilmittelkatalog für die Diagnosegruppe LY (Lymphabflussstörungen) festgelegte Höchstmenge je Verordnung von bis zu 6 Einheiten gilt bei Lymphödemen der Stadien II und III (ICD-10: I89.01, I89.02, I89.04, I89.05, I97.21, I97.22, I97.82, I97.83, I97.85, I97.86, Q82.01, Q82.02, Q82.04 und Q82.05) sowie bei Lymphödemen nach bösartigen Neubildungen (ICD-10: C00-C97) der Langfristige Heilmittelbedarf gemäß § 32 Abs. 1a SGB V. Bei Lipödem aller drei Stadien (ICD-10: 88.20, E88.21 und E88.22) gilt „nur im Zusammenhang mit komplexer physikalischer Entstauungstherapie (Manuelle Lymphdrainage, Kompressionstherapie, Übungsbehandlung/Bewegungstherapie und Hautpflege); es sind nicht immer alle Komponenten zeitgleich erforderlich, befristet bis 31.12.2027“ (Anlage 2 zur Heilmittel-Richtlinie) der Besondere Verordnungsbedarf nach § 106b Abs. 2 Satz 4 SGB V. Näheres hierzu...

MAK sind als Hilfsmittel zur Kompressionstherapie (§ 33 SGB V) in der Produktgruppe 17 gelistet und können von jedem Vertragsarzt zulasten gesetzlichen Krankenkassen budgetneutral verordnet werden, wenn: 

  • eine medizinische Notwendigkeit besteht,
  • eine leitliniengerechte Kompression anders nicht ausreichend sicherzustellen ist,
  • die Wirtschaftlichkeit plausibel begründet wird.

Fazit: Durch den Einsatz von MAK kann die Entstauungsphase der KPE mit hochfrequenten MLD-Anwendungen (Verordnungen von bis zu 5 x / Woche für bis zu 12 Wochen sind möglich) und möglichst viel Bewegung ambulant am Wohnort organisiert werden. Für Patienten mit eingeschränkten Möglichkeiten zum Selbstmanagement (z. B. An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen) ist eine Verordnung häuslicher Krankenpflege möglich.

Assistierte Verordnung
Für eine schnelle, reibungslose und bedarfsgerechte Verordnung eines MAK soll der Patient vorab von einem Kompressionsversorger eine sorgfältige Erhebung von Anamnese und Befunden durchführten und seine individuellen Gegebenheiten und Bedarfe klären lassen. Der Kompressionsversorger soll dann alle Ausführungsdetails des MAK dokumentieren und eine Kopie davon dem Patienten für dessen verordnenden Arzt aushändigen. Näheres hierzu...

Optional kann die Verordnung eines Heimgerätes für Intermittierende pneumatische Kompression (IPK) den Entstauungsprozess intensivieren. Lesen Sie hier mehr... 

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