Abkürzungen auf dieser Seite
AWMF = Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V.
CEAP = Einteilung chronischer Venenerkrankungen nach den Kategorien klinische Erscheinungsform (C), Ätiologie (E), Anatomie (A) und Pathophysiologie (P)
CVI = Chronisch-venöse Insuffizienz
HVZ = Hilfsmittelverzeichnis nach § 139 SGB V
ICD = Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme (englisch: International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems
KBV = Kassenärztliche Bundesvereinigung
KKL = Kompressionsklasse
KPE = Komplexe Physikalische Entstauungstherapie
MLD = Manuelle Lymphdrainage
VAS = Visuelle Analogskala
Sekundäres Armlymphödem nach Mammakarzinom (Beispiel)
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Sekundäres Beinlymphödem nach Prostatakarzinom (Beispiel)
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Primäres Beinlymphödem (Beispiel)
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Lipödem der unteren Extremitäten (Beispiel)
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Therapieresistentes venös bedingtes Ödem (z.B. bei CVI) (Beispiel)
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Weitere Musterformulierungen (Beispiel)
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Prinzip
Die IPK – auch Apparative Intermittierende Kompression (AIK) genannt – ist eine apparative Wechseldrucktherapie. Sie arbeitet mit Gerätesystemen, die aus einer elektronisch gesteuerte Luftpumpe (Steuergerät) sowie Manschetten bestehen, die um die zu entstauenden Körperteile gelegt werden. Die Manschetten haben mehrere, hintereinander liegende Luftkammern, die – von distal nach proximal sequenziell mit Luft gefüllt werden. Sind alle Kammern gefüllt, wird die Luft abgelassen und der Prozess beginnt von vorn. Somit entsteht eine rhythmisch verlaufende Druckwelle zum Körper hin. Dadurch wird Flüssigkeit im gestauten Gewebe gezielt von distal nach proximal befördert, wodurch der venöse und lymphatische Abfluss wesentlich unterstützt wird (sogenanntes „Milking“). Die eingesetzten Geräte unterscheiden sich abhängig von ihrer Indikation und der Ziellokalisation. Für die eigenständige Anwendung durch die Patienten zuhause können leicht zu bedienende Heimgeräte ärztlich verordnet werden.
Indikationen (medizinisch)
Leitlinienbasiert (AWMF S1 037 / 007, Stand 09 / 2025) kann IPK u.a. eingesetzt werden bei:
Im GKV-Hilfsmittelverzeichnis (Produktgruppe 17, 17.99.01.1 „Mehrstufengeräte“) sind als Indikationsbereiche für die Hilfsmittelversorgung u.a. genannt:
Wichtige Kontraindikationen (Auswahl)
Die AWMF-Leitlinie unterscheidet absolute und relative Kontraindikationen.
Absolute Kontraindikationen sind u.a.:
Relative Kontraindikationen sind z.B. ausgedehntes Weichteiltrauma, ausgeprägte Neuropathie, blasenbildende Dermatosen – dann nur mit Vorsicht unter engmaschiger Kontrolle.)
Verordnung als Hilfsmittel (Muster 16)
Inhaltlich „sauber“ verordnen (damit die Kasse entscheiden kann)
Die KBV empfiehlt, auf der Verordnung u.a. anzugeben: Diagnose, Bezeichnung gemäß Hilfsmittelverzeichnis (wenn gelistet) und idealerweise die Positionsnummer (Produktart 7-stellig oder Einzelprodukt 10-stellig).
Praktisch bewährt und häufig entscheidend sind außerdem:
Genehmigung durch die Krankenkasse (häufig erforderlich)
Viele Kassen verlangen vor Abgabe eine Genehmigung (oder der Leistungserbringer holt sie ein) – die Regelungen können je Kasse / Vertrag variieren.
Typischer Ablauf:
Zuzahlung / Mehrkosten
Für Hilfsmittel gilt grundsätzlich 10 % Zuzahlung, mind. 5 €, max. 10 € (Kinder / Jugendliche i. d. R. befreit; Befreiung bei Zuzahlungsgrenze möglich).
Wenn Patienten ein Gerät mit Mehrkosten wählen (über die mehrkostenfreie Versorgung hinaus), können Aufzahlungen entstehen; darüber muss aufgeklärt werden (HVZ-Grundsätze).
Typischer Kontext: Status nach OP (z.B. Axilladissektion / Sentinel-Biopsie / Radiatio = gestörter Lymphabfluss der oberen Extremität.
Leitlinienkonform (AWMF S1 037 / 007, 2025) ist die IPK als additive Maßnahme zur KPE einsetzbar, wenn
(Im Hilfsmittelverzeichnis (Produktgruppe 17, 17.99.01.1 Mehrstufengeräte) ist die Versorgung bei Lymphödemen vorgesehen, wenn die Maßnahmen der Phase II nicht ausreichen.
Verordnung zulasten der GKV (praxisrelevant)
Rezept (Muster 16 – Feld „7 Hilfsmittel“)
Medizinische Begründung (kurz, kassenfest)
Ablauf
Zuzahlung: 10 % (min. 5 €, max. 10 €), sofern nicht befreit.
Beispiel-Formulierung (für die Begründung)
„Sekundäres Lymphödem re. Arm (I89.0) nach Mammakarzinom-OP mit Axilladissektion und Radiatio. Trotz leitliniengerechter KPE in Phase II (konsequente Flachstrick-Kompression KKL II, regelmäßige MLD, Bewegungstherapie) persistiert eine Volumendifferenz von xx % mit Spannungs- / Schmerzsymptomatik. Zur additiven Entstauung und Stabilisierung wird eine IPK (Mehrstufengerät 17.99.01.1) für den häuslichen Gebrauch verordnet. Kontraindikationen sind ausgeschlossen.“
Typischer Pathomechanismus: Status nach radikaler Prostatektomie / pelviner Lymphadenektomie / Radiatio = gestörter lymphatischer Abfluss der unteren Extremität(en) mit persistierender Volumenzunahme, Spannungsgefühl, ggf. rezidivierenden Erysipelen.
Leitlinienkonform ist die IPK als additive Maßnahme zur KPE indiziert, wenn in der Erhaltungsphase (KPE-Phase II) trotz adäquater Kompressionstherapie (z.B. Flachstrick KKL II–III), Bewegung und ggf. MLD ein persistierendes oder progredientes Ödem besteht.
Im GKV-Hilfsmittelverzeichnis (Produktgruppe 17, Produktart 17.99.01.1 „Mehrstufengeräte“) ist die Versorgung bei Lymphödemen vorgesehen, wenn Maßnahmen der KPE-Phase II nicht ausreichen.
Verordnung zulasten der GKV (praxisorientiert)
Rezept (Muster 16 – Statusfeld „7 Hilfsmittel“)
Diagnose (mit ICD-10):
Hilfsmittelbezeichnung:
Medizinische Begründung (entscheidend für Genehmigung)
Folgende Punkte sollten dokumentiert sein:
Ablauf
Zuzahlung: 10 % (min. 5 €, max. 10 €), sofern keine Befreiung besteht.
Beispiel-Formulierung (für die Begründung)
„Sekundäres Lymphödem li. Bein (I89.0) nach radikaler Prostatektomie mit pelviner Lymphadenektomie. Trotz leitliniengerechter KPE in Phase II (konsequente Flachstrick-Kompression KKL III, regelmäßige MLD, Bewegungstherapie) persistiert eine Volumendifferenz von xx % mit Spannungs- und Belastungsschmerz. Zur additiven Entstauung und Stabilisierung wird eine intermittierende pneumatische Kompression (Mehrstufengerät 17.99.01.1) für den häuslichen Gebrauch verordnet. Kontraindikationen sind ausgeschlossen.“
Ätiologie: angeborene Hypo- / Aplasie oder Dysplasie lymphatischer Gefäße (z.B. Lymphödem praecox). Klinisch: persistierende Volumenzunahme einer / b beider unteren Extremität(en), positives Stemmer’sches Zeichen, ggf. Fibrosierung (Stadium II).
Die IPK ist leitlinienkonform als additive Maßnahme zur KPE einsetzbar, wenn in der Erhaltungsphase (KPE-Phase II) trotz adäquater Kompression (Flachstrick, meist KKL II–III), Bewegung und ggf. MLD ein persistierendes oder rezidivierendes Ödem besteht oder die Basistherapie nicht ausreichend möglich ist.
Im GKV-Hilfsmittelverzeichnis ist die Versorgung über Produktgruppe 17, Produktart 17.99.01.1 (Mehrstufengeräte) vorgesehen, sofern Phase-II-Maßnahmen nicht ausreichen.
Verordnung zulasten der GKV (praxisorientiert)
Rezept (Muster 16 – Feld „7 Hilfsmittel“)
Diagnose (mit ICD-10):
Hilfsmittel:
Medizinische Begründung (genehmigungsrelevant)
Dokumentieren:
Ablauf
Zuzahlung: 10 % (min. 5 €, max. 10 €), sofern keine Befreiung.
Musterformulierung (kompakt, MD-geeignet)
„Primäres Lymphödem re. Bein (I89.0), ISL-Stadium II, Volumendifferenz xx %. Trotz leitliniengerechter KPE in Phase II (konsequente Flachstrick-Kompression KKL III, regelmäßige MLD, Bewegungstherapie) persistiert ein therapieresistentes Ödem mit funktioneller Einschränkung. Zur additiven Entstauung und Stabilisierung wird eine IPK (Mehrstufengerät 17.99.01.1) für den häuslichen Gebrauch verordnet. Kontraindikationen sind ausgeschlossen.“
Typischer Kontext:
Chronische, schmerzhafte Fettverteilungsstörung, beidseitig, Stadium I–III.
Häufig zusätzliche Ödemkomponente bzw. Übergang zum Lipo-Lymphödem.
Leitsymptome: Druckschmerz, Spannungsgefühl, Hämatomneigung, Belastungsintoleranz.
Leitlinienkontext
Leitliniengerecht ist die IPK als additive Maßnahme zur KPE einsetzbar, wenn
Im Hilfsmittelverzeichnis (Produktgruppe 17, 17.99.01.1 Mehrstufengeräte) ist die Versorgung vorgesehen, wenn konservative Maßnahmen nicht ausreichend wirksam sind.
Verordnung zulasten der GKV (praxisrelevant)
Rezept (Muster 16 – Feld „7 Hilfsmittel“)
Diagnose (mit ICD-10):
E88.20 Lipödem, Stadium __ ggf. zusätzlich: I89.0 bei sekundärer lymphatischer Beteiligung
Bezeichnung: „Intermittierende pneumatische Kompression (IPK), Mehrstufengerät“
Produktart: 17.99.01.1 (Mehrstufengerät)
Versorgungsort: häuslicher Bereich
Zusatz: „inkl. Beinmanschetten, Größe nach Maß“
Medizinische Begründung (kurz, kassenfest)
Ablauf
Zuzahlung: 10 % (min. 5 €, max. 10 €), sofern keine Befreiung.
Beispiel-Formulierung (für die Begründung)
„Lipödem beider Beine Stadium II (E88.20). Trotz leitliniengerechter KPE in Phase II (konsequente Flachstrick-Kompression KKL II mit täglicher Tragedauer > 10 h, regelmäßige MLD 2 x / Woche, Bewegungstherapie) persistieren belastungsabhängige Schmerzen (VAS 7 / 10) sowie eine Umfangsdifferenz von xx cm mit funktioneller Einschränkung der Geh- und Stehfähigkeit.
Zur additiven Entstauung, Schmerzreduktion und Stabilisierung der Mobilität wird eine IPK (Mehrstufengerät 17.99.01.1) für den häuslichen Gebrauch verordnet. Kontraindikationen sind ausgeschlossen.“
Typischer Pathomechanismus
Chronische venöse Insuffizienz (CVI) mit ambulanter venöser Hypertonie → kapilläre Filtration ↑ → persistierendes interstitielles Ödem der unteren Extremität(en).
Häufig assoziiert mit:
Leitsymptome: Schwellung, Spannungsgefühl, Belastungsschmerz, Hautveränderungen (Hyperpigmentierung, Dermatosklerose), ggf. Ulzeration.
Leitlinienkontext
Die IPK ist als additive Maßnahme zur konsequenten Kompressionstherapie indiziert, wenn
Bei therapieresistentem Ulcus cruris venosum kann IPK zusätzlich zur Standardkompression eingesetzt werden.
Im Hilfsmittelverzeichnis (Produktgruppe 17, Produktart 17.99.01.1 „Mehrstufengeräte“) ist die Versorgung vorgesehen bei
Verordnung zulasten der GKV (praxisorientiert)
Rezept (Muster 16 – Statusfeld „7 Hilfsmittel“)
Diagnose (mit ICD-10):
Hilfsmittelbezeichnung:
Medizinische Begründung (entscheidend für Genehmigung)
Folgende Punkte sollten dokumentiert sein:
Ablauf
Zuzahlung: 10 % (min. 5 €, max. 10 €), sofern keine Befreiung besteht.
Beispiel-Formulierung für die Begründung
„Chronische venöse Insuffizienz beider Beine (I87.2), CEAP C4b, mit persistierendem therapieresistentem Ödem trotz konsequenter medizinischer Kompression (Flachstrick KKL III, tägliche Tragedauer > 10 h) und regelmäßiger Bewegungstherapie. Umfangsdifferenz bis xx cm mit Spannungs- und Belastungsschmerz.
Zur additiven Entstauung, Reduktion der Ödemlast und Stabilisierung der Mobilität wird eine intermittierende pneumatische Kompression (Mehrstufengerät 17.99.01.1) für den häuslichen Gebrauch verordnet. Kontraindikationen sind ausgeschlossen.“
Standardformulierung (Lymphödem, Extremität)
Diagnose: Lymphödem (ICD-10: I89.0), Stadium __, Extremität __.
Trotz leitliniengerechter KPE in Phase II (konsequente Flachstrick-Kompression KKL __, regelmäßige MLD, Bewegungstherapie) persistiert eine Volumendifferenz von __ % mit funktioneller Einschränkung (Belastungsschmerz, reduzierte Geh- / Gebrauchsdauer, rasche Ermüdbarkeit).
Zur additiven Entstauung und Stabilisierung sowie zur Vermeidung von Progression und rezidivierenden Infektionen ist eine Intermittierende Pneumatische Kompression (Mehrstufengerät, PG 17.99.01.1) im häuslichen Setting medizinisch notwendig.
Kontraindikationen sind ausgeschlossen. Wirtschaftlichkeit ist gegeben, da eine ambulante Intensivierung (häufigere MLD) allein nicht ausreichend wirksam war.
Mit klarer Teilhabe-Argumentation (arbeitsfähig / mobilitätserhaltend)
Persistierendes, therapieresistentes Lymphödem trotz ausgeschöpfter KPE Phase II. Es bestehen relevante Einschränkungen der Mobilität / Gebrauchsfunktion mit Reduktion der Alltags- und Erwerbsfähigkeit (Steh- / Gehbelastung < __ Min., Einschränkung Treppensteigen / Feinmotorik).
Ziel der IPK-Heimtherapie ist die Volumenreduktion, Funktionsverbesserung und Stabilisierung zur Sicherung der Teilhabe am Arbeitsleben sowie zur Vermeidung sekundärer Komplikationen (Erysipel, Fibrosierung). Ambulante Maßnahmen allein sind nicht ausreichend wirksam; die Heim-IPK ermöglicht eine kontinuierliche, eigenständige Therapie.
Mit Rezidiv- / Komplikationsargumentation
Bei chronischem Lymphödem Stadium __ mit wiederholten entzündlichen Komplikationen (Erysipel __x / Jahr) besteht trotz adäquater Kompression und MLD eine unzureichende Ödemkontrolle.
Die additive IPK im häuslichen Bereich ist erforderlich zur nachhaltigen Entstauung, Rezidivprophylaxe und Vermeidung stationärer Behandlungen. Kontraindikationen sind ausgeschlossen. Wirtschaftlichkeitsgebot (§12 SGB V) wird beachtet.