Abkürzungen auf dieser Seite
BVB = Besonderer Verordnungsbedarf nach § 106b Abs. 2 Satz 4 SGB V
ICD = Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme (englisch: International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems
KPE = Komplexe Physikalische Entstauungstherapie
LHB = Langfristiger Heilmittelbedarf gemäß § 32 Abs. 1a SGB V
MLD = Manuelle Lymphdrainage
SGB = Sozialgesetzbuch
Z.n. = Zustand nach
MLD-Verordnung bei sekundärem Armlymphödem in der Entstauungssphase (Beispiel)
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MLD-Verordnung bei sekundärem Beinlymphödem in der Entstauungssphase (Beispiel)
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MLD-Verordnung bei primärem Beinlymphödem in der Entstauungssphase (Beispiel)
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MLD-Verordnung bei Phlebo-Lymphödem in der Entstauungssphase (Beispiel)
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MLD-Verordnung bei Lipödem
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MLD-Verordnung bei sekundärem Armlymphödem in der Erhaltungsphase (Beispiel)
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MLD-Verordnung bei sekundärem Beinlymphödem in der Erhaltungsphase (Beispiel)
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MLD-Verordnung bei primärem Beinlymphödem in der Erhaltungsphase (Beispiel)
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MLD-Verordnung bei Phlebo-Lymphödem in der Erhaltungsphase (Beispiel)
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Checkliste – Langfristiger Heilmittelbedarf (LHB) bei Armlymphödem (MLD) (pdf)
Checkliste – Langfristiger Heilmittelbedarf (LHB) bei Beinlymphödem (MLD) (pdf)
Checkliste – Besonderer Verordnungsbedarf (BVB) bei Lipödem (MLD) (pdf)
Diagnose 1 (ICD-10):
C50.4 – Mammakarzinom rechter oberer äußerer Quadrant (Z.n. OP + Axilladissektion + Radiatio)
Diagnose 2 (ICD-10):
Postmastektomie-Lymphödem rechts, Stadium II
Leitsymptomatik
(Keine weitergehende Begründung erforderlich.)
Heilmittel
Manuelle Lymphdrainage (MLD) 60 Minuten
Verordnungsdauer
12 Wochen
Frequenz
3 x wöchentlich (Ergibt bei 12 Wochen: 36 Behandlungseinheiten.)
Ergänzende Maßnahmen (KPE Phase I)
Kennzeichnung Langfristiger Heilmittelbedarf gemäß § 8 HeilM-RL
(Das sekundäre Lymphödem Stadium II (I97.2) ist in der Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf aufgeführt. Damit sind Höchstmenge und orientierende Behandlungsmenge nicht bindend, und eine 12-Wochen-Verordnung ist zulässig.)
Diagnose 1 (ICD-10):
C54.1 – Endometriumkarzinom, (Z.n. Hysterektomie + pelvine / paraaortale Lymphonodektomie + Radiatio)
Diagnose 2 (ICD-10):
I97.2 – Postoperatives Lymphödem der unteren Extremität rechts, Stadium II
Leitsymptomatik
(Keine weitergehende Begründung erforderlich.)
Heilmittel
Manuelle Lymphdrainage (MLD) 60 Minuten
Verordnungsdauer
12 Wochen
Frequenz
3–5 x wöchentlich
(Beispiel: 5 x wöchentlich in den ersten 4 Wochen, anschließend 3 x wöchentlich = ca. 44 Behandlungseinheiten in 12 Wochen.)
Ergänzende Maßnahmen (KPE Phase I)
Kennzeichnung
Langfristiger Heilmittelbedarf gemäß § 8 HeilM-RL
(Das sekundäre Lymphödem Stadium II – I97.2 – ist in der Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf aufgeführt. Höchstmenge und orientierende Behandlungsmenge sind daher nicht bindend; eine 12-Wochen-Verordnung ist zulässig.)
Diagnose 1 (ICD-10):
Q82.0 – Hereditäres Lymphödem
(z.B. kongenital / praecox, Erstmanifestation im Jugendalter)
Diagnose 2 (ICD-10):
I89.0 – Lymphödem, nicht näher bezeichnet
Primäres Lymphödem der unteren Extremität links, Stadium II
Leitsymptomatik
(Keine weitergehende Begründung erforderlich.)
Heilmittel
Manuelle Lymphdrainage (MLD) 60 Minuten
Verordnungsdauer
12 Wochen
Frequenz
3–5 x wöchentlich
Beispielhafte Staffelung in Phase I:
= ca. 44–50 Behandlungseinheiten innerhalb von 12 Wochen
Ergänzende Maßnahmen (KPE Phase I)
Kennzeichnung
Langfristiger Heilmittelbedarf gemäß § 8 HeilM-RL
(Das Primäre Lymphödem (Q82.0 / I89.0, Stadium II) ist in der Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf aufgeführt. Höchstmenge und orientierende Behandlungsmenge sind daher nicht bindend; eine 12-Wochen-Verordnung ist zulässig.)
Diagnose 1 (ICD-10):
I87.2 – Chronische venöse Insuffizienz
Diagnose 2 (ICD-10):
I89.0 – Lymphödem, nicht näher bezeichnet
(klinisch: sekundäres Phlebo-Lymphödem beider unteren Extremitäten, Stadium II)
Leitsymptomatik
(Keine weitergehende Begründung erforderlich.)
Heilmittel
Manuelle Lymphdrainage (MLD) 60 Minuten
(inkl. mehrlagiger Kompressionsbandagierung im Rahmen der Komplexen Physikalischen Entstauungstherapie – KPE Phase I), ALTERNATIV: Medizinisches Adaptives Kompressionssystem Lesen Sie hier mehr...
Verordnungsdauer
12 Wochen
Frequenz
3–5 x wöchentlich
(Beispiel: 5 x wöchentlich in den ersten 4 Wochen, anschließend 3 x wöchentlich = ca. 44 Behandlungseinheiten in 12 Wochen.)
Ergänzende Maßnahmen (KPE Phase I)
Kennzeichnung
Langfristiger Heilmittelbedarf gemäß § 8 HeilM-RL
Chronische Lymphödeme im Stadium II gelten als langfristiger Heilmittelbedarf. Höchst- und orientierende Behandlungsmenge sind nicht bindend; eine 12-Wochen-Verordnung ist zulässig. Die chronisch-venöse Insuffizienz stellt die Grunderkrankung dar, das therapiebedürftige Lymphödem die maßgebliche Heilmittelindikation.
Grundsätzliche Einordnung Lipödem (ICD-10: E88.20 ff.)
Besonderer Verordnungsbedarf (BVB) bei Lipödem (E88.20–E88.22)
Rechtsgrundlage
§ 7 (6) HeilM-RL: Besonderer Verordnungsbedarf. Bei Lipödem aller drei Stadien (ICD-10: 88.20, E88.21 und E88.22) gilt „nur im Zusammenhang mit komplexer physikalischer Entstauungstherapie (Manuelle Lymphdrainage, Kompressionstherapie, Übungsbehandlung/Bewegungstherapie und Hautpflege); es sind nicht immer alle Komponenten zeitgleich erforderlich, befristet bis 31.12.2027“ (Anlage 2 zur Heilmittel-Richtlinie) der Besondere Verordnungsbedarf nach § 106b Abs. 2 Satz 4 SGB V.
Die Verordnungen können gleich ab der ersten Verordnung für einen Zeitraum von bis zu 12 Wochen ausgestellt werden, genau wie bei Verordnungen, die dem langfristigen Heilmittelbedarf zugeordnet werden. Die Anzahl der Behandlungseinheiten ist dabei in Abhängigkeit von der Therapiefrequenz zu bemessen, z.B. 24 Behandlungen bei einer wöchentlichen Therapiefrequenz von zwei Mal. Voraussetzung: medizinische Plausibilität der Frequenz.
Wirtschaftlichkeitsaspekt
Bei BVB gibt es keine Anrechnung auf das ärztliche Heilmittelbudget und somit Schutz vor Wirtschaftlichkeitsprüfung hinsichtlich Mengenüberschreitung.
Aber:
Bei Lipödem Phase unter BVB ist zulässig:
MLD 45 Minuten, 2× wöchentlich, 24 Einheiten, Verordnungsdauer 12 Wochen
Voraussetzung:
Ergänzende Maßnahmen
Wichtige Differenzierung: Lipolymphödem
Liegt ein sekundäres Lymphödem (I89.0 oder I97.2) zusätzlich vor:
Wirtschaftlichkeits- und Prüfsicherheit
Bei Lipödem + BVB sollte dokumentiert sein:
Cave: Fehlt eine Ödemkomponente, wird eine Phase-I-Frequenz in Prüfverfahren häufig kritisch bewertet.
Diagnose 1 (ICD-10):
C50.4 – Mammakarzinom rechter oberer äußerer Quadrant (Z.n. OP + Axilladissektion + Radiatio)
Diagnose 2 (ICD-10):
Postmastektomie-Lymphödem rechts, Stadium II
Leitsymptomatik
Heilmittel
Manuelle Lymphdrainage (MLD) 45 Minuten
Verordnungsdauer
12 Wochen
Frequenz
1–2 x wöchentlich
Gesamtmenge bei:
(Die konkrete Terminplanung erfolgt in der Praxis innerhalb des 12-Wochen-Rahmens.)
Ergänzende Maßnahmen (KPE Phase II)
Kennzeichnung Langfristiger Heilmittelbedarf gemäß § 8 HeilM-RL
Das sekundäre Lymphödem Stadium II (I97.2) ist in der Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf aufgeführt. Damit sind Höchstmenge und orientierende Behandlungsmenge nicht bindend, und eine 12-Wochen-Verordnung ist zulässig.
Diagnose 1 (ICD-10):
C53.1 – Zervixkarzinom, (Z.n. radikaler Hysterektomie + pelviner Lymphonodektomie + Radiatio)
Diagnose 2 (ICD-10):
I97.2 – Postoperatives Lymphödem der unteren Extremität links, Stadium II
Leitsymptomatik
Heilmittel
Manuelle Lymphdrainage (MLD) 45 Minuten
Verordnungsdauer
12 Wochen
Frequenz
1–2 x wöchentlich
Gesamtmenge bei:
(Die konkrete Terminplanung erfolgt in der Praxis innerhalb des 12-Wochen-Rahmens.)
Ergänzende Maßnahmen (KPE Phase II)
Kennzeichnung
Langfristiger Heilmittelbedarf gemäß § 8 HeilM-RL
Das sekundäre Lymphödem Stadium II – I97.2 – ist in der Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf aufgeführt. Höchstmenge und orientierende Behandlungsmenge sind nicht bindend; eine 12-Wochen-Verordnung ist zulässig.
Diagnose 1 (ICD-10):
Q82.0 – Hereditäres Lymphödem
(z.B. Lymphödem praecox, Manifestation im Jugend- / Erwachsenenalter)
Diagnose 2 (ICD-10):
I89.0 – Lymphödem, nicht näher bezeichnet
= primäres Lymphödem der unteren Extremität rechts, Stadium II
Leitsymptomatik
(Keine weitergehende Begründung erforderlich.)
Heilmittel
Manuelle Lymphdrainage (MLD) 45 Minuten
Verordnungsdauer
12 Wochen
Frequenz
1–2 x wöchentlich
Gesamtmenge bei:
(Die konkrete Terminplanung erfolgt in der Praxis innerhalb des 12-Wochen-Rahmens.)
Ergänzende Maßnahmen (KPE Phase II)
Kennzeichnung
Langfristiger Heilmittelbedarf gemäß § 8 HeilM-RL
Das primäre Lymphödem (Q82.0 / I89.0, Stadium II) ist in der Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf aufgeführt. Höchstmenge und orientierende Behandlungsmenge sind daher nicht bindend; eine 12-Wochen-Verordnung ist zulässig.
Diagnose 1 (ICD-10):
= Phlebo-Lymphödem Stadium II, rechtes Bein
Leitsymptomatik gemäß Heilmittelkatalog:
Heilmittel
Manuelle Lymphdrainage (MLD) 45 Minuten
Behandlungsfrequenz
2–3 x wöchentlich
Verordnungsdauer
12 Behandlungseinheiten
Therapieergänzende Maßnahmen
Therapieziel:
Kennzeichnung
Langfristiger Heilmittelbedarf gemäß § 8 HeilM-RL
Chronische Lymphödeme im Stadium II gelten als langfristiger Heilmittelbedarf. Höchst- und orientierende Behandlungsmenge sind nicht bindend; eine 12-Wochen-Verordnung ist zulässig. Die chronisch-venöse Insuffizienz stellt die Grunderkrankung dar, das therapiebedürftige Lymphödem die maßgebliche Heilmittelindikation.